ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNGSART IN DEN VERFAHREN NACH DEM FLURBEREINIGUNGSGESETZ

ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNGSART IN DEN VERFAHREN NACH DEM FLURBEREINIGUNGSGESETZ

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken informiert über eine wichtige Änderung hinsichtlich der Art der öffentlichen Bekanntmachung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).

Was sich zum 01. Juli 2026 geändert hat können Sie diesem Dokument entnehmen.

 

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