– Die Besucherregelung zu 3G ist am 02. April 2022 abgelaufen. –
Besuche bei der Stadt Arzberg unterliegen künftig der 3G-Regel
Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, setzt die Stadt Arzberg eine Empfehlung aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium um, die sowohl Besucher als auch Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur, zu der auch die Städte zählen, schützen soll, da damit zu rechnen sei, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird.
Der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in den verschiedensten Bereichen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte vollumfänglich ausüben zu können.
Besuche bei der Stadt Arzberg unterliegen dann der 3G-Regel. Der Zugang ist also nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Alle Besucherinnen und Besucher müssen beim Zutritt einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen, negativen Corona-Test gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen.
Akzeptiert werden dabei die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Sie müssen lediglich einen Schülerausweis vorlegen. Zu allen persönlichen Terminen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.
Um im Sinne der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden, wäre es sehr begrüßenswert, wenn Bürger den Gang in die Stadtverwaltung nur dann antreten, wenn sich ihr Anliegen nicht telefonisch oder auf digitalem Weg erledigen lässt. Für Anliegen, die einen persönlichen Besuch in der Stadtverwaltung erfordern, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Maßnahme dient zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals, damit die Stadtverwaltung auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet und handlungsfähig bleiben kann.
Stadt Arzberg
Helm
Arzberg, 12.01.2022