Rückschnitt von Überwuchs

Rückschnitt von Überwuchs

Hinweise zum Rückschnitt von Überwuchs – Wenn privates Grün in Straßen und Gehwege ragt

Unsere Gärten tragen zur Schönheit und Lebensqualität unseres Ortsbilds bei. Manchmal entwickeln unsere grünen Freunde jedoch eine Leidenschaft fürs Abenteuer und breiten sich über ihre Grenzen hinaus aus. Damit Gehwege, Radwege und Straßen weiterhin sicher und ungehindert genutzt werden, möchten wir Sie als Eigentümer oder Mieter auf die Bedeutung der Einhaltung des Lichtraumprofils und die Pflege Ihrer Grünflächen hinweisen.

Überwuchs und Lichtraumprofil:

Überwachsende Äste, Zweige und Triebe, die über Grundstücksgrenzen hinaus in den Bereich von Straßen, Geh- und Radwegen ragen oder Verkehrsschilder verdecken, können erhebliche Behinderungen und Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Bitte überprüfen Sie regelmäßig den Bewuchs an Ihren Grundstücksgrenzen und schneiden bei Bedarf Pflanzen zurück. Hierbei ist folgendes Lichtraumprofil unbedingt freizuhalten:

  • 2,50 m im Gehweg- und Radwegbereich
  • 4,50 m im Fahrbahnbereich

Unkraut:

Unkraut auf Gehwegen und angrenzenden öffentlichen Bereichen kann zur Stolperfalle werden und die Ästhetik unserer Umgebung beeinträchtigen. Eine regelmäßige Pflege und Entfernung ist daher notwendig.

Was können Sie tun?

Wir bitten Sie, Ihre Hecken, Sträucher und Bäume zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden und wenn nötig Unkraut zu beseitigen. In den kommenden Wochen werden diesbezüglich Begutachtungen seitens der Stadt durchgeführt.

Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die Sicherheit und das angenehme Erscheinungsbild unserer Stadt zu gewährleisten. Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement.

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