STADTVERWALTUNG GESCHLOSSEN

STADTVERWALTUNG GESCHLOSSEN

Am 02.01.2026 und am 05.01.2026 sind die Dienststellen der Stadt Arzberg nicht besetzt.

Für Sterbefälle ist ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes eingerichtet. Dieser ist per E-Mail unter standesamt@arzberg.de erreichbar.

Die Eintragung in Unterstützungslisten zur Kommunalwahl 2026 wird an diesen Tagen ebenfalls gewährleistet.

Wir bitten um Beachtung.

Abwassergebühren

Abwassergebühren

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg neu beschlossen. Die beiden Satzungen treten am 01.01.2026 in Kraft.

Für die anfallenden Wässer wird künftig getrennt eine Niederschlagswassergebühr und eine Schmutzwassergebühr erhoben.

  • Die Grundgebühr beträgt abhängig vom Wasserzähler mit Dauerdurchfluss
    • bis 4,0 m³/h: 55,00 €/Jahr
    • bis 16,0 m³/h: 88,00 €/Jahr
    • bis 25,0 m³/h: 110,00 €/Jahr
    • über 25,0 m³/h: 220,00 €/Jahr
  • Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,43 €/m³
  • und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m²/Jahr.

Die Beiträge zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung wurden ebenfalls neu festgesetzt.

  • Der Beitrag pro m² Grundstücksfläche beträgt 1,20 € und
  • der Beitrag pro m² Geschossfläche beträgt 8,13 €.

Satzungen

Amtsblatt

Regensburger Kammerchor

Regensburger Kammerchor

Regensburger Kammerchor am Sonntag, dem 21.12.2025, 16.30 Uhr in der Evang. Kirche

Foto: Uwe Moosburger, altro

„Ding-Dong“ – so erklingen all überall die Glocken zur Weihnachtszeit und in diese besondere Atmosphäre möchte Sie der Regensburger Kammerchor entführen. Ob nun durch Werke alter Meister (Melchior Frank, Michael Praetorius) oder Volksweisen aus aller Welt in Originalsprache, ob durch beschwingte Spirituals wie „Rise up, Sheperd“, erfrischende Neuarrangements bekannter Weisen wie „Leise rieselt der Schnee“ oder durch moderne Weihnachtsmelodien wie „I’ll be home for Christmas“ – Lassen Sie sich verzaubern von festlichen Klängen und stimmungsvollen Melodien.

Ergänzt wird das Programm von Geschichten aus dem neuen Buch „Weihnachtsdingse – von Adventskalender bis Zimtstern“ von Pater Wolfgang Sigler OSB, vorgetragen vom Autor selbst.

Eintritt frei

Pacht Freibad Kiosk

Pacht Freibad Kiosk

Ausschreibung zur Neuverpachtung des Kiosks im Freibad Arzberg mit Minigolfanlage

Die Stadt Arzberg beabsichtigt, den Kiosk im Freibad Arzberg einschließlich der angeschlossenen Minigolfanlage ab der Badesaison 2026 neu zu verpachten. Die Badesaison erstreckt sich in der Regel von Mitte Mai bis Anfang September. Der Kiosk bietet den Badegästen ein vielseitiges Angebot an Speisen, Getränken und kleinen Snacks und trägt wesentlich zur Attraktivität des Freibads bei. Neben dem Kioskbetrieb gehört auch der Betrieb der Minigolfanlage zum Pachtverhältnis.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein kurzes Konzept über den geplanten Betrieb (Sortiment, Personal, ggf. Erfahrungen im Gastronomiebereich) einzureichen.

Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 16. Januar 2026 zu richten an:

Stadtwerke Arzberg
Bahnhofstraße 10
95659 Arzberg

oder per E-Mail an:

wasser@arzberg.de

Weitere Informationen: Tel. 09233/404-41

Für Rückfragen stehen die Stadtwerke Arzberg gerne zur Verfügung.

Hebesatzsatzung vom 27.11.2025

Hebesatzsatzung vom 27.11.2025

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Neufassung der „Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Arzberg (Hebesatzsatzung)“ beschlossen.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben unverändert.

  • Grundsteuer A: 250 v. H.
  • Grundsteuer B: 265 v. H.
  • Gewerbesteuer: 360 v. H.

Satzung

Amtsblatt

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

1. Änderungssatzung BGS/WAS vom 27.11.2025

1. Änderungssatzung BGS/WAS vom 27.11.2025

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Arzberg (BGS/WAS) beschlossen.

Ab 01.01.2026 beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers 4,36 € und für Bauwasser 4,50 €. Die Grundgebühren wurden ebenfalls angepasst.

Ferner beträgt der Beitragsatz für Neubauten und Ausbauten pro m² Grundstücksfläche 0,44 € und pro m² Geschossfläche 2,52 €.

Satzung

Amtsblatt

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

BEKANNTMACHUNGEN ZUR KOMMUNALWAHL 2026

BEKANNTMACHUNGEN ZUR KOMMUNALWAHL 2026

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am Sonntag, den 08. März 2026

In Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2026 hat die Stadt Arzberg eine Vielzahl von Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des § 98 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO).

Die Bekanntmachungen der Stadt Arzberg werden fristgerecht zu den jeweils gesetzlich festgelegten Zeitpunkten durch öffentlichen Anschlag an den Amtstafeln im Stadtgebiet bereitgestellt.

Ergänzend darzu werden die Bekanntmachungen auch hier auf der Internetseite der Stadt Arzberg veröffentlicht. Maßgeblich für die Veröffentlichung ist jedoch stets der Anschlag an den Amtstafeln.

Auflistung der Bekanntmachungen:

12.01.2026 – Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

12. Januar 2026 – Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

09. Dezember 2025 – Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungsunterschriften

09. Dezember 2025 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

WAHLHELFER GESUCHT – MACH MIT BEI DER KOMMUNALWAHL 2026!

WAHLHELFER GESUCHT – MACH MIT BEI DER KOMMUNALWAHL 2026!

Am 08. März 2026 ist es wieder soweit – Bayern wählt!

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sucht die Stadt Arzberg engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen mitzuwirken.

Der Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht nur ein wertvoller Betrag zur Demokratie, sondern bietet auch interessante Einblicke in den Wahlablauf. Selbstverständlich gibt es dafür auch eine Aufwandsentschädigung.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln und schlussendlich die Ermittlung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk.

Einzige Voraussetzung ist, selbst wahlberechtigt zu sein.

Interesse geweckt? Dann melde dich hier:

Wahlamt der Stadt Arzberg, Friedrich-Ebert-Str. 6, 95659 Arzberg

Telefon: 09233/404-19

E-Mail: wahlen@arzberg.de

VOLLSPERRUNG LEHMANNSTRASSE

VOLLSPERRUNG LEHMANNSTRASSE

Vollsperrung Lehmannstraße auf Höhe der Hausnummer 24 vom 25.11.2025 bis 26.11.2025 wegen eines Wasserrohrbruchs

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Lehmannstraße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.