Bürgerservice
Bürgerserviceportal und Formularcenter öffnen
A – B – E – F – G – H – K – L – M – N – O – P – R – S – U – V – W – Z
A
Abbuchungserlaubnis – SEPA-Mandat
Amt | Stadtkasse |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
Kontakte | T. Zeitler, (09233) 404-23 |
U. Zapf, (09233) 404-24 | |
Serviceportal | Formular SEPA-Mandat |
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn sie ins Ausland wegziehen oder für sie kein fester Wohnsitz mehr besteht. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Abwasserentsorgung
Die Stadtwerke Arzberg übernehmen die Wasserversorgung und -entsorgung im Gemeindegebiet. | |
Amt | Wasserversorgung |
Gebäude | Techn. Rathaus Bahnhofstr. 10 Erdgeschoss |
Verwaltung | R. Neudert, (09233) 404-41 |
K. Kastner, (09233) 404-43 | |
Wassermeister | A. Kochanek, (09233) 404-40 |
Gebühr Wasser | ab 01.07.2022: 3,74 €/m³ (zzgl. 7% Mwst.) bis 30.06.2022: 2,40 €/m³ (zzgl. 7% Mwst.) zzgl. Grundgebühr Zähler |
Gebühr Abwasser | 2,12 €/m³ zzgl. Grundgebühr Zähler |
Angelschein
Informationen zum Angelschein finden Sie unter Fischereischein. |
Anmeldung
Wer eine Wohnung innerhalb des Gemeindegebiets Arzberg bezieht, muss sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihre Ausweisdokumente mit. Sofern Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
erforderliche Unterlagen | Vordruck Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie zur Miete wohnen) Ausweisdokumente |
Asyl- und Flüchtlingshilfe (Asylsozialbetreuung)
Liebe Mitbürger, die Arbeiterwohlfahrt Arzberg, hat zum 01.02.2015 einen Sozialdienst für Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien neu gegründet. Zweck der neu gegründeten Abteilung ist Asylbewerbern und Flüchtlingen dabei zu helfen sich schneller zu integrieren. Hierzu leistet die Asylsozialbetreuung konkrete Hilfestellungen bei der Überwindung von Sprachbarrieren, Lösung von Problemen des täglichen Alltags und Unterstützung im laufenden Asylverfahren. In der Gemeinschaftsunterkunft Arzberg werden zurzeit 97 Asylbewerber betreut, welche diesen Sozialdienst in Anspruch nehmen können. Die AWO Arzberg ist in dieser außergewöhnlichen Situation auf Ihre Mithilfe angewiesen! Unterstützung kann ganz konkret durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer oder auch durch eine Spende geleistet werden. |
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Kontakt | Arbeiterwohlfahrt Arzberg / Schirnding |
Hans-Steurer-Straße 20 95659 Arzberg Tel. (09233) 713468 oder 7145608 |
Aufenthaltsgenehmigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
B
Baugenehmigung und Baupläne
Wenn Sie ein neues Bauvorhaben planen oder an einer bestehenden Immobilie bauliche Veränderungen vornehmen wollen, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie im Bauamt der Stadt Arzberg. | |
Amt | Bauamt |
Gebäude | Techn. Rathaus Bahnhofstr. 10 Obergeschoss |
Kontakte | A. Martin, (09233) 404-32 |
A. Blaumann, (09233) 404-30 | |
A. Schmidkunz, (09233) 404-35 | |
L. Winterling, (09233) 404-31 |
Bauwasserzähler
Amt | Wasserversorgung |
Gebäude | Techn. Rathaus Bahnhofstr. 10 Erdgeschoss |
Wassermeister | A. Kochanek, (09233) 404-40 |
Serviceportal | Formular Bauwasserzähler oder Standrohr |
Beglaubigungen
Beglaubigte Kopien (z. B. von Zeugnissen) erhalten Sie gegen Gebühr im Einwohnermeldeamt. Nicht beglaubigt werden:
öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Brücken-Allianz Bayern-Böhmen
Die Brücken-Allianz ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 6 Gemeinden, darunter auch die Stadt Arzberg. Deren Ziel es ist, unsere Region und auch deren Gewerbegebiete gemeinsam zu vermarkten, den Fremdenverkehr zu fördern und grenzüberschreitende Kontakte herzustellen. | |
www.bayern-boehmen.de |
Bücherei
Gebäude | Stadtbücherei Arzberg Humboldtstraße 4 95659 Arzberg |
Öffnungszeiten | Montag, 15.00 – 18.30 Freitag, 13.00 – 16.30 |
Kontakt | (09233) 400 875 |
buecherei@arzberg.de |
Bürgermeister
Stefan Göcking ist der 1. Bürgermeister der Stadt Arzberg. Treffen und Termine können mit dem Vorzimmer vereinbart werden. | |
Amt | Hauptamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | H. Helm, (09233) 404-12 |
S. Brux, (09233) 404-13 | |
S. Ehm, (09233) 404-11 |
E
Eheurkunde
Die Eheurkunde gehört zu den Personenstandsurkunden und löste nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab. Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet. In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs. | |
Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
Serviceportal | Urkunde beantrag für Ehe Lebenspartnerschaft |
Eheschließung
Trauungen finden im Sitzungsaal des Standesamts Arzberg statt. Ablauf der Trauung und Trauungstermin werden bei der Anmeldung der Eheschließung besprochen. Trauengen werden durch den 1. Bürgermeister Herrn Stefan Göcking oder Frau Buchwald vorgenommen.
Sie wollen „sich trauen“? Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Bei der Anmeldung der Eheschließung können Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe gemacht werden sowie diverse organisatorische Punkte geklärt werden. Sie können urkundliche Nachweise über die Eheschließung vorbestellen, welche Sie am Tag der Eheschließung ausgehändigt bekommen. Diese Urkunden dienen zur Vorlage beispielsweise bei Banken und Versicherungen, dem Finanzamt und gegebenenfalls für die Beantragung neuer Ausweisdokumente. Die Anmeldung der Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen. Wohnt keiner von Ihnen in Arzberg, ist das Standesamt Arzberg für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Arzberg möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an. Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen erfahren Sie beim zuständigen Standesamt. |
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Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
Serviceportal | Formular Anmeldung zur Eheschließung |
F
Familienbuch
Ein Familienbuch wurde bis zum 31.12.2008 nach einer Eheschließung in Deutschland automatisch, und bei Eheschließungen im Ausland auf Antrag vom Standesamt angelegt. Ab 01.01.2009 wird das Familienbuch als Heiratseintrag fortgeführt.
Das Familienbuch ist eine Urkunde, in der neben Ihren persönlichen Angaben, die Daten Ihrer Eltern, der Tag und Ort Ihrer Eheschließung und die Namensführung in Ihrer Ehe dokumentiert werden. Das Original des Familienbuches bleibt beim Standesamt und wird dort ständig aktualisiert, zum Beispiel bei Namensänderung, wenn die Ehe geschieden wird oder ein Todesfall eintritt. |
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Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 |
Feste und Feierlichkeiten
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung. Eine Gestattung kann etwa für ein Schützenfest, ein Pfarrfest, eine Einweihung oder ein Jubiläum erteilt werden.
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
Serviceportal | Formular Veranstaltung |
Fischereischein
Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Die Fischereiprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Fischereischein wird entweder für fünf Kalenderjahre oder auf Lebenszeit ausgestellt. Er wird, auch wenn er einige Jahre nicht gültig war, verlängert. Für Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahre kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Beim Angeln muss eine authorisierte Person (mit Fischereischein) anwesend sein. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
Serviceportal | Formular Fischereischein |
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde persönlich beantragt werden.
Der Antrag wird dann von der Meldebehörde an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und – entsprechend der Belegart – entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt. Im Normalfall dauert es ca. eine Woche, bis das Führungszeugnis den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Fundsachen und Fundbüro
Haben Sie etwas verloren? Ob , Portemonnaie oder ein Fahrrad: gefundene Gegenstände können Sie im Einwohnermeldeamt abgeben. Möglicherweise ist Ihr verloren gegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
G
Gaststättenerlaubnis
Eine endgültige Gaststättenerlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragstellerin oder Antragsteller zuverlässig sind. Die Gewerbeabteilung prüft, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf. Das hängt insbesondere von der Lage der Gaststätte und den Räumlichkeiten ab.
Wollen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank von jemandem übernehmen und ohne Unterbrechung fortführen? Dann besteht die Möglichkeit, hierfür eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu erhalten. Gleichzeitig müssen Sie aber einen Antrag auf eine endgültige Erlaubnis stellen. Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe aufgeben, so müssen Sie dies anzeigen. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
Serviceportal | Formular vorübergehende Gaststättenerlaubnis |
Geburtsurkunde
Hin und wieder werden Abschriften der Geburtsurkunde für die verschiedensten Angelegenheiten benötigt, beispielsweise für Versicherungs- oder Bankangelegenheiten. Die Geburtsurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat. Für eine Eheschließung wird eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag ausgestellt. | |
Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
Serviceportal | Antrag Geburtsurkunde |
Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
Das Gewerbe sollten Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden.
Anmeldung Einzelgewerbe Anmeldung eines Einzelgewerbes kommt für Sie in Betracht, wenn Sie nicht in einem Register, zum Beispiel im Handelsregister, eingetragen sind und kein erlaubnispflichtiges oder überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben. Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten benötigen Sie für die Anmeldung des Einzelgewerbes den Nachweis zur Eintragung bei der Handwerkskammer. Sie wollen ein Gewerbe anmelden, bei dem Gewerbetreibende eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein soll? Dann müssen Sie vorher diese Person oder die Personengesellschaft über einen Notar beim Handelsregister eintragen lassen. Erst wenn die Eintragung dort vorliegt, können Sie das Gewerbe anmelden. Ummeldung des Betriebes ist erforderlich bei:
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
Abmeldung Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihren Betriebssitz an einen Ort außerhalb Arzbergs verlegen, müssen Sie dies anzeigen. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe und deckt den grundlegenden Bedarf für Ihren Lebensunterhalt im Alter und bei dauerhafter und vollständiger Erwerbsminderung ab. Entscheidend sind also Ihr Alter, eine eventuelle Erwerbsminderung und Ihr Einkommen.
Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am Bedarf. Der Bedarf umfasst den für Sie maßgebenden Regelsatz, die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung uva.. Den Antrag auf Grundsicherung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Grundsteuer
Die Höhe der Grundsteuer erfolgt je nach Nutzungsart eines Grundstücks. Der Messbetrag der Grundsteuer B stellt auf die Grundstücksgröße, sowie Art und Umfang der Bebauung ab. Die Veranlagung der Grundsteuer erfolgt in der Kämmerei.
Steuerpflichtig ist, wer zum 01.01. des Jahres Eigentümer des Grundstücks war.
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Amt | Kämmerei |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
Kontakt | S. Nickl, (09233) 404-21 |
K. Lang, (09233) 404-36 |
H
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird durch die Kämmerei aufgestellt und im Stadtrat der Stadt Arzberg beschlossen. In den Haushaltsplan kann im Rathaus der Stadt Arzberg Einsicht genommen werden. | |
Amt | Kämmerei |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
Kontakte | S. Reichel, (09233) 404-20 |
M. Buchwald, (09233) 404-22 |
Hundesteuer
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. |
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Amt | Stadtkasse |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
Kontakt | T. Zeitler, (09233) 404-23 |
U. Zapf, (09233) 404-24 | |
Veranlagung | S. Nickl, (09233) 404-21 |
K. Lang, (09233) 404-36 | |
Serviceportal | Formular Anmeldung Formular Abmeldung |
K
Kehrung
Die Kehrgebühr beträgt an einer öffentlichen von der Kehrung erfassten Straße 0,52 € pro laufenden Meter im Vierteljahr (ab 01.01.2024). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amt | Kämmerei | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
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Kontakte | S. Reichel, (09233) 404-20 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
S. Nickl, (09233) 404-21 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
K. Lang, (09233) 404-36 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kehrzeiten
Hinweis: |
Kinderreisepass
Sie benötigen ein maschinenlesbares Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie neben dem regulären Reisepass für ein Kind unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen. Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
L
Lebenspartnerschaft
Die Eheurkunde gehört zu den Personenstandsurkunden und löste nach einer Personenstandsrechtsreform ab dem 1. Januar 2009 die bisherige Heiratsurkunde ab. Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet. In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs. | |
Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
Serviceportal | Urkunde beantrag für Ehe Lebenspartnerschaft |
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte erhalten Sie beim Finanzamt. Änderungen an der Lohnsteuerkarte z. B. Änderung der Steuerklasse müssen ebenfalls dort beantragt werden. | |
Amt | Finanzamt Wunsiedel |
Anschrift | Sonnenstraße 11, 95632 Wunsiedel |
Kontakt | (09232) 6070 |
www.finanzamt.bayern.de/Wunsiedel/ |
M
Meldebescheinigung
Wenn Sie in der Stadt Arzberg gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen. Diese können Sie gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) als Nachweis Ihres Wohnsitzes verwenden. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
Serviceportal | Meldebescheinigung beantragen |
Musikschule
An unserer Musikschule werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet. Die Stadt Arzberg will Ihnen auch weiterhin ein attraktives Angebot verschiedener Unterrichtsfächer anbieten. Musikalische Bildung ist wesentlicher Bestandteil von Bildung und Erziehung.
Die Beschäftigung mit der Musik fördert das Kind ganzheitlich und ergänzt sinnvoll und nachhaltig den Unterricht der allgemein bildenden Schulen. Musikschulen machen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Musik vertraut und regen zu eigenem Musizieren an. Mit qualifiziertem Fachunterricht schaffen Musikschulen die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. |
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Kontakt | Thomas Pitzl (09233) 714 036, privat (09231) 879 799 Fax: (09233) 404-60Für den Fall, dass Sie unter den angegebenen Telefonnummern Herrn Pitzl nicht erreichen, können Sie Ihre Rufnummer im Rathaus (09233 / 404-11) hinterlassen. |
Unterrichtsräume: Humboldtstraße 4, 95659 ArzbergMusikschule Montag, Mittwoch, 14:00 – 18:00 Uhr in der Bergbräu (Humboldtstraße 4) |
Müllabfuhr
Die Grundstückseigentümer sind nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Wunsiedel i. F. verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen und eine Mindestbehälterkapazität von ca. 15 Liter Restmüll pro Person und Abfuhr vorzuhalten.
Das Restmüllgefäß ist vom Anschlusspflichtigen selbst zu beschaffen. Die An-, Ab- und Ummeldung erfolgt durch den Grundstückseigentümer oder den Mieter (in Abstimmung mit dem Eigentümer) bei der Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie auch die Müllmarke für das angemeldete Restmüllgefäß. Die An-/Ab-/Ummeldung der Abfallbehältnisse kann jederzeit erfolgen. Sie wird zum Ersten des folgenden Monats vollzogen. Bei der Abmeldung ist die Müllmarke vom Restmüllgemäß zu entfernen und der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Die Gebühr für die Abfallentsorgung ist jährlich bzw. vierteljährlich zu entrichten und abhängig von der Gefäßgröße. Wer auf dem eigenen Grundstück die ordnungsgemäße Kompostierung seiner Bioabfälle nachweist und deshalb keine Biotonne benötigt, kann eine Gebührenermäßigung schriftlich beim Landratsamt, Verwaltung Restmüllgefäße und Gebühren beantragen. |
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Amt | Stadtkasse |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
Kontakte | T. Zeitler, (09233) 404-23 |
U. Zapf, (09233) 404-24 | |
Abfuhrtermine |
N
Namensänderung, Namenserteilung
Namensrechtliche Erklärungen
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Motive sind sehr unterschiedlich und generelle Auskünfte daher kaum möglich. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. |
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Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 |
O
Ortsbeschreibung
P
Pass / Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Möchten Jugendliche vor dem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen so ist eine Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten notwendig. Sind die Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet, so ist die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung erforderlich.
Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden. Auf dem Personalausweis wird die Anschrift bei Zuzügen und Umzügen innerhalb Arzbergs geändert. Eine Änderung der Personendaten, wie Namensänderung nach Eheschließung, ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa zwei bis drei Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Bundespersonalausweis oder der vorläufige Personalausweis eingezogen. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Passfotos, Fotoautomat
Fotoautomat für biometrische Fotos im Rathaus
Sie können für 10 Euro im Rathaus Arzberg biometrische Fotos im Selbstbedienungsautomaten angefertigt lassen. Der Automat führt Sie durch den kompletten Vorgang und gleicht die Aufnahmen automatisch mit den amtlichen Vorgaben für biometrische Passbilder ab. Sofern Ihnen die Bilder nicht gefallen, können Sie den Vorgang bis zu 6 Mal wiederholen, bevor das Gerät den Vorgang automatisch abschließt. Der Automat steht im Eingangsbereich des Rathauses und steht jedem zur Verfügung, der Passbilder benötigt, ganz unabhängig davon, ob ein amtliches Dokument zu beantragen ist. Biometrische Fotos werden für folgende Dokumente benötigt:
Es werden 4 Passbilder ausgedruckt. |
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Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss, Eingangsbereich |
R
Reisepass
Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, können Sie beim Auswärtigem Amt nachlesen.
Vom Tag der Antragstellung dauert es zur Zeit etwa drei bis vier Wochen, bis der Reisepass abgeholt werden kann. Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen. Für Vielreisende gibt es gegen eine zusätzliche Gebühr einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Reisepass. Gegen eine Zusatzgebühr ist die Ausstellung innerhalb von drei Werktagen möglich (sog. „Express-Pass“). Bei Jugendlichen, unter 18 Jahren ist für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis, durch Unterschrift, der Erziehungsberechtigen notwendig. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Rentenantrag
Ihren Rentenantrag können Sie im Standesamt stellen. Auskünfte zur Rentenversicherung erhalten Sie auch am DRV-Sprechtag. Einen Termin hierfür können Sie beim Standesamt/Einwohnermeldeamt vereinbaren. | |
Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
S. Maier, (09233) 404-15 |
Rundfunkgebührenbefreiung
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte.
Dem Antrag an die GEZ, den Sie beim Einwohnermeldeamt in Arzberg erhalten, muss der Nachweis (Bewilligungsbescheid bzw. Schwerbehindertenausweis) im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Sie müssen deshalb dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag die erforderlichen Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beifügen. Wichtig: Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Ergänzende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der GEZ. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
S
Schwerbehindertenausweis
Das Versorgungsamt ist zuständig für Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale. Außerdem stellt es die Ausweise aus und prüft Änderungsanträge zur Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) oder weiterer gesundheitlicher Merkmale. Ebenso werden hier Ersatzausweise ausgestellt. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
Serviceportal | Formular Parkplatzerleichterungen |
SEPA-Mandat
Amt | Stadtkasse |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Erdgeschoss |
Kontakte | T. Zeitler, (09233) 404-23 |
U. Zapf, (09233) 404-24 | |
Serviceportal | Formular SEPA-Mandat |
Sozialhilfeantrag
Sozialhilfe können Sie nur beziehen, wenn Sie zum Beispiel
Sofern Sie unter 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sollten Sie gerade erst arbeitslos geworden sein, könnten Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie einen Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II bei der Arbeitsagentur Marktredwitz oder ARGE Wunsiedel und Tirschenreuth stellen. Die Regelungen zur Sozialhilfe finden Sie im Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII). |
Sperrzeitverkürzung
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der kein Gast in den Räumen einer Gaststätte oder Vergnügungsstätte verweilen darf. Sie beginnt für Gaststätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr.
Auf Antrag kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe verkürzt werden. Dazu müssen Sie ein besonderes öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse nachweisen und begründen. Die Erlaubnis kann für einzelne Tage als Einzelsperrzeitverkürzung aus besonderem Anlass oder dauerhaft als generelle Sperrzeitverkürzung erteilt werden. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Stammbuch
Ein Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie führen die meisten eingetragenen Familien bei ihren persönlichen Unterlagen.
Das Familienstammbuch enthält die beglaubigten Abschriften aus den Personenstandsbüchern. Ausgestellt wird es am Tag der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft und dabei an die frisch verheirateten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner übergeben – zumindest, wenn sie es wünschen. |
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Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 |
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und wird in Deutschland von dem Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat, ausgestellt. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (und -zeit) und -ort sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners aus.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche, nach dem Tod des Menschen für die Hinterbliebenen anfallende Behördengänge und sonstige Tätigkeiten (zum Beispiel Kündigung von Versicherungspolicen, Abonnements und weiteren Verträgen, Regelung von Erbangelegenheiten vor dem Nachlassgericht, Inanspruchnahme von private und gesetzliche Versicherungsleistungen) notwendig. |
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Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
Serviceportal | Sterbeurkunde beantragen |
Straßensperrung
Wer öffentliche Wege, Straßen oder Plätze nicht gemein gebräuchlich nutzt, also nicht zum Gehen, Fahren oder Parken, sondern dort für ein Bauvorhaben den Boden aufgraben, etwas lagern/aufstellen oder im Luftraum eine Leitung führen möchte, braucht dazu zweierlei Erlaubnisse:
Ihr Antrag sollte mindestens eine Woche vor Nutzungsbeginn vorliegen, damit noch ausreichende Bearbeitungszeit bleibt. Bitte beachten Sie, dass der einfache Postweg bis zu einer Woche dauern kann. Im Stadtgebiet Arzberg gibt es verschiedene Straßen (Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen). Die Stadt Arzberg ist lediglich für die Sondernutzung der Gemeindestraßen zuständig. Für die Kreis- und Staatsstraßen ist das Landratsamt Wunsiedel zuständig. |
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Amt | Ordnungsamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 | |
S. Maier, (09233) 404-15 |
U
Ummeldung und Zuzug
Wer eine Wohnung innerhalb des Gemeindegebiets Arzberg wechselt, muss sich innerhalb einer Wochen beim Einwohnermeldeamt ummelden.
Zur Ummeldung bringen Sie bitte Ihre Ausweisdokumente mit. Sofern Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
erforderliche Unterlagen | Vordruck Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie zur Miete wohnen) Ausweisdokumente |
V
Vaterschaftsanerkennung
Ein Kind hat (zunächst) keinen Vater im juristischen Sinne, wenn bei seiner Geburt die Mutter ledig oder ihre Ehe rechtskräftig aufgehoben oder geschieden ist oder der Ehemann länger als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist. Die Anerkennung der Vaterschaft (§§ 1594 ff. BGB) ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung. Sie ist nur dann rechtswirksam, wenn sie vor einer Urkundsperson in öffentlicher Urkunde erteilt wird. Urkundspersonen sind insbesondere die dazu ermächtigten Beschäftigten des Jugendamtes (§ 59 SGB-VIII), es können aber auch Urkundsbeamte der Amtsgerichte, Standesbeamte und Notare sein. | |
Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 |
Volksbegehren
Wenn Sie Fragen zu Volksbegehren haben, erteilt Ihnen das Standesamt Auskunft. | |
Amt | Standesamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. König, (09233) 404-19 |
S. Buchwald, (09233) 404-16 |
W
Wahlen
Wasserversorgung
Die Stadtwerke Arzberg übernehmen die Wasserversorgung und -entsorgung im Gemeindegebiet. | |
Amt | Wasserversorgung |
Gebäude | Techn. Rathaus Bahnhofstr. 10 Erdgeschoss |
Verwaltung | R. Neudert, (09233) 404-41 |
K. Kastner, (09233) 404-43 | |
Wassermeister | A. Kochanek, (09233) 404-40 |
Gebühr Wasser | ab 01.07.2022: 3,74 €/m³ (zzgl. 7% Mwst.) bis 30.06.2022: 2,40 €/m³ (zzgl. 7% Mwst.) zzgl. Grundgebühr Zähler |
Gebühr Abwasser | 2,12 €/m³ zzgl. Grundgebühr Zähler |
Wegzug
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn sie ins Ausland wegziehen oder für sie kein fester Wohnsitz mehr besteht. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Wertstoffhof
Der Wertstoffhof wird durch die Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge (Kufi) betrieben.
Die aktuelle gültigen öffnungszeiten finden sie unter folgendem Link: www.ku-fichtelgebirge.de |
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Amt | Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge |
Gebäude | An der Kammermühle 2 95659 Arzberg |
Kontakt | (09233) 5906 |
ku-fichtelgebirge.de/standorte/ | |
Öffnungszeiten | Dienstag, Freitag 13:00-18:00 Uhr Mittwoch 09:30-15:00 Uhr Samstag 09:00-13:00 Uhr |
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie
Den entsprechenden Antrag bekommen sie im Einwohnermeldeamt. |
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Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 |
Z
Zuzug
Wer eine Wohnung innerhalb des Gemeindegebiets Arzberg bezieht, muss sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihre Ausweisdokumente mit. Sofern Sie zur Miete wohnen, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. | |
Amt | Einwohnermeldeamt |
Gebäude | Rathaus Friedrich-Ebert-Str. 6 Obergeschoss |
Kontakte | S. Obst, (09233) 404-18 |
P. Seelig, (09233) 404-17 | |
erforderliche Unterlagen | Vordruck Wohnungsgeberbestätigung (sofern Sie zur Miete wohnen) Ausweisdokumente |