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Category: Satzungen

Hebesatzsatzung

Hebesatzsatzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Arzberg (Hebesatzsatzung) neu beschlossen.

Die Satzung tritt am Tag 01.01.2025 in Kraft.

Amtsblatt

Grundsteuer für Wohnhäuser:

   Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche
+ Äquivalenzbetrag für die Nutzfläche
+ Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden
= Grundsteuermessbetrag

Grundsteuermessbetrag * Hebesatz Grundsteuer B / 100 = Grundsteuer B

  • Bis zu einem Betrag von 15 Euro wird die Grundsteuer einmal jährlich am 15.08. fällig.
  • Bis zu einem Betrag von 30 Euro wird die Last der Grundsteuer auf zwei Fälligkeit verteilt.
    Fälligkeiten: 15.02. und 15.08.
  • Eine Grundsteuerlast oberhalb von 30 Euro wird auf vier Fälligkeiten verteilt.
    Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, Steuerschuldner ist, wer zum 01.01. des Steuerjahres Eigentümer ist.
Feuerwehrgebührensatzung

Feuerwehrgebührensatzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 28.03.2024 die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Arzberg (Feuerwehrgebührensatzung) neu beschlossen.

Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung (18.04.2024) in Kraft.

 

Änderungssatzung BGS-EWS

Änderungssatzung BGS-EWS

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg beschlossen.

Die Stadt Arzberg muss bei einem Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung von mehr als 12 % die gesplittete Abwassergebühr einführen, hierfür müssen die Kalkulationsgrundlagen neu erhoben werden. Da die erforderlichen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, werden die neuen Gebühren für die Entwässerungsanlage für den Kalkulationszeitraums 2024 – 2027 erst während des Kalenderjahres 2024 beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Die Vorauszahlungen für die Entwässerungseinrichtung (Kanal) basieren bis dahin auf der bisherigen Einleitungsgebühr. Die Gebühr setzt sich dann künftig neben der Zählergebühr aus zwei Teilen zusammen, einer Niederschlagswassergebühr (in Abhängigkeit von der versiegelten Fläche) und einer Schmutzwassergebühr in Abhängigkeit vom Wasserverbrauch.

Amtsblatt

Straßenreinigungsgebühr Satzung

Straßenreinigungsgebühr Satzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (GS-SRS) der Stadt Arzberg neu beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Die Gebühr beträgt künftig 0,52 €/m im Vierteljahr.

Amtsblatt

Entwässerungssatzung

Entwässerungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg neu beschlossen. Die beiden Satzungen treten am 01.11.2022 in Kraft.

Amtsblatt

Wasserabgabesatzung

Wasserabgabesatzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 die Wasserabgabesatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Arzberg neu beschlossen. Die beiden Satzungen treten am 01.07.2022 in Kraft.

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