BUNDESTAGSWAHL AM 23.02.2025
Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl
Bitte beachten Sie, dass uns auf Grund des engen Zeitfensters zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 die vollständigen Briefwahlunterlagen erst frühestens zum 07.02.2025 zur Verfügung gestellt werden. Ein Versand der Briefwahlunterlagen kann daher aller Voraussicht nach nicht vor dem 10.02.2025 erfolgen.
Von der persönlichen Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort bitten wir vor dem 11.02.2025 ebenfalls abzusehen. Ab dem 11.02.2025 kann bei persönlicher Vorsprache auch eine unmittelbare Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgen.
Sie können ihr Briefwahlunterlagen entweder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder im Bürgerserviceportal (buergerservice-portal.de/bayern/arzberg/bsp_ewo_briefwahl/#/) online beantragen. Oder Sie werfen Ihren unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) in den Hausbriefkasten am Rathaus in der Friedrich-Ebert-Straße 6.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können ebenfalls in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden.
Bitte beachten Sie diese Hinweise, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig wählen können.