Abwassergebühren
Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg neu beschlossen. Die beiden Satzungen treten am 01.01.2026 in Kraft.
Für die anfallenden Wässer wird künftig getrennt eine Niederschlagswassergebühr und eine Schmutzwassergebühr erhoben.
- Die Grundgebühr beträgt abhängig vom Wasserzähler mit Dauerdurchfluss
- bis 4,0 m³/h: 55,00 €/Jahr
- bis 16,0 m³/h: 88,00 €/Jahr
- bis 25,0 m³/h: 110,00 €/Jahr
- über 25,0 m³/h: 220,00 €/Jahr
- Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,43 €/m³
- und die Niederschlagswassergebühr 0,42 €/m²/Jahr.
Die Beiträge zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung wurden ebenfalls neu festgesetzt.
- Der Beitrag pro m² Grundstücksfläche beträgt 1,20 € und
- der Beitrag pro m² Geschossfläche beträgt 8,13 €.
Satzungen
- Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Arzberg (Entwässerungssatzung – EWS) vom 18.12.2025 (PDF)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg (BGS-EWS) vom 18.12.2025 (PDF)
Amtsblatt

