Durchsuchen nach
Author: Stadt Arzberg

B-Plan Winterling Areal

B-Plan Winterling Areal

Öffentliche Bekanntmachung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungs- und Grünordnungsplan Winterling-Areal

07.11.2024

Bürgerversammlung

Bürgerversammlung

Am Donnerstag, dem 21. November 2024, 19.00 Uhr, findet im Festsaal der Bergbräu Arzberg, eine Bürgerversammlung statt

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Einführung durch den Ersten Bürgermeister
  2. Sachstandsbericht zum Stadtumbau, Büro UmbauStadt
  3. Fragen und Diskussion

An die Bevölkerung ergeht herzliche Einladung.

gez.
Stefan Göcking, Erster Bürgermeister

Monobo Son

Monobo Son

Monobo Son, Bitte Meer! – Tour
am Freitag, dem 11.10.2024, Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr in der Arzberger Bergbräu

Veranstalter Stadt Arzberg
Ticketverkauf Vorverkauf 24 € bei okticket.de
und Abendkasse
Veranstaltungsort Arzberger Bergbräu
Humboldtstraße 4, 95659 Arzberg

 

Monobo Son Bitte Meer! 2024

Weiterlesen Weiterlesen

Vollsperrung Hauptstr. Seußen

Vollsperrung Hauptstr. Seußen

Die Hauptstraße (OT Seußen) im Bereich der Hausnummern 17 und 32 ist ab dem 16.09.2024 bis voraussichtlich Frühjahr 2025 in verschiedenen Bauabschnitten wegen Sanierung eines Regenwasserkanals voll gesperrt.

Die Anordnung über die Vollsperrung beginnt offiziell ab dem 16.09.2024.

Je nach Baufortschritt der Baufirma kann es vorkommen, dass die Hauptstraße tatsächlich zeitverzögert aufgegraben wird.  Die offizielle Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt über die B303. Der Busverkehr wird ebenfalls umgeleitet und bedient daher nur die Haltestelle in der Dorfmitte in Seußen. Die Haltestellen „Seußen Siedlung“ und „Seußen Bahnhof“ können in diesem Zeitraum nicht angefahren werden. In den Wintermonaten, wenn aufgrund der Witterung keine Bautätigkeit erfolgen kann, wird die Vollsperrung aufgehoben und die Hauptstraße kann in dieser Zeit normal befahren werden.

Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie, während der Dauer der Baustelle möglichst den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge zu parken.
Die Stadt Arzberg bittet um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Gestaltungsfibel Fassadenprogramm 2024

Gestaltungsfibel Fassadenprogramm 2024

Fassadenprogramm 2024

Förderprogramm und Richtlinie

Formulare / Anträge

Trinkwasseruntersuchungen

Trinkwasseruntersuchungen

19.08.2024

Vorjahre anzeigen

 

Hebesatzsatzung

Hebesatzsatzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Arzberg (Hebesatzsatzung) neu beschlossen.

Die Satzung tritt am Tag 01.01.2025 in Kraft.

Amtsblatt

Grundsteuer für Wohnhäuser:

   Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche
+ Äquivalenzbetrag für die Nutzfläche
+ Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden
= Grundsteuermessbetrag

Grundsteuermessbetrag * Hebesatz Grundsteuer B / 100 = Grundsteuer B

  • Bis zu einem Betrag von 15 Euro wird die Grundsteuer einmal jährlich am 15.08. fällig.
  • Bis zu einem Betrag von 30 Euro wird die Last der Grundsteuer auf zwei Fälligkeit verteilt.
    Fälligkeiten: 15.02. und 15.08.
  • Eine Grundsteuerlast oberhalb von 30 Euro wird auf vier Fälligkeiten verteilt.
    Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, Steuerschuldner ist, wer zum 01.01. des Steuerjahres Eigentümer ist.