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Autor: Ordnungsamt Stadt Arzberg

HINWEIS: ONLINE-BRIEFWAHLANTRAG

HINWEIS: ONLINE-BRIEFWAHLANTRAG

Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden!

Die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Kommunalwahl am 08. März 2026 sind am Wochenende zugestellt worden.

Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Unterlagen ganz bequem online über den QR-Code rechts unten auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Bürgerserviceportal beantragen – schnell, einfach und rund um die Uhr!

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann ab dem 16. Februar 2026 zugesandt.

 

VOLLSPERRUNG AM BAHNHOF

VOLLSPERRUNG AM BAHNHOF

Vollsperrung Am Bahnhof auf Höhe der Hausnummern 16-18 vom 29.01.2026 bis 30.01.2026 wegen eines Wasserrohrbruchs

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Straße „Am Bahnhof“ im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicher zu stellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich zu umfahren und insbesondere dort keine Fahrzeuge abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

STADTVERWALTUNG GESCHLOSSEN

STADTVERWALTUNG GESCHLOSSEN

Am 02.01.2026 und am 05.01.2026 sind die Dienststellen der Stadt Arzberg nicht besetzt.

Für Sterbefälle ist ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes eingerichtet. Dieser ist per E-Mail unter standesamt@arzberg.de erreichbar.

Die Eintragung in Unterstützungslisten zur Kommunalwahl 2026 wird an diesen Tagen ebenfalls gewährleistet.

Wir bitten um Beachtung.

BEKANNTMACHUNGEN ZUR KOMMUNALWAHL 2026

BEKANNTMACHUNGEN ZUR KOMMUNALWAHL 2026

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am Sonntag, den 08. März 2026

In Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2026 hat die Stadt Arzberg eine Vielzahl von Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des § 98 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO).

Die Bekanntmachungen der Stadt Arzberg werden fristgerecht zu den jeweils gesetzlich festgelegten Zeitpunkten durch öffentlichen Anschlag an den Amtstafeln im Stadtgebiet bereitgestellt.

Ergänzend darzu werden die Bekanntmachungen auch hier auf der Internetseite der Stadt Arzberg veröffentlicht. Maßgeblich für die Veröffentlichung ist jedoch stets der Anschlag an den Amtstafeln.

Auflistung der Bekanntmachungen:

05. Februar 2026 – Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

05. Februar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvoschläge für die Wahl des Kreistags (Bewerber)

26. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags und des Landrats

21. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

21. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

12. Januar 2026 – Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

12. Januar 2026 – Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

09. Dezember 2025 – Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungsunterschriften

09. Dezember 2025 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

WAHLHELFER GESUCHT – MACH MIT BEI DER KOMMUNALWAHL 2026!

WAHLHELFER GESUCHT – MACH MIT BEI DER KOMMUNALWAHL 2026!

Am 08. März 2026 ist es wieder soweit – Bayern wählt!

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sucht die Stadt Arzberg engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen mitzuwirken.

Der Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht nur ein wertvoller Betrag zur Demokratie, sondern bietet auch interessante Einblicke in den Wahlablauf. Selbstverständlich gibt es dafür auch eine Aufwandsentschädigung.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln und schlussendlich die Ermittlung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk.

Einzige Voraussetzung ist, selbst wahlberechtigt zu sein.

Interesse geweckt? Dann melde dich hier:

Wahlamt der Stadt Arzberg, Friedrich-Ebert-Str. 6, 95659 Arzberg

Telefon: 09233/404-19

E-Mail: wahlen@arzberg.de

VOLLSPERRUNG LEHMANNSTRASSE

VOLLSPERRUNG LEHMANNSTRASSE

Vollsperrung Lehmannstraße auf Höhe der Hausnummer 24 vom 25.11.2025 bis 26.11.2025 wegen eines Wasserrohrbruchs

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Lehmannstraße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

 

VOLLSPERRUNG SCHULGASSE

VOLLSPERRUNG SCHULGASSE

Vollsperrung Schulgasse auf Höhe der Hausnummer 17 vom 09.09.2025 bis 12.09.2025 aufgrund eines Wasserrohrbruchs

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Schulgasse im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Der Straßenabschnitt von Hausnummer 9 bis 15 kann in dieser Zeit beidseitig befahren werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

VOLLSPERRUNG SCHACHTER STRASSE

VOLLSPERRUNG SCHACHTER STRASSE

Vollsperrung Schachter Str. im Bereich der Hausnummer 11 vom 06.09.2025 bis voraussichtlich 27.09.2025 wegen Dachdeckarbeiten

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Schachter Straße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren, dort keine Fahrzeuge zu parken und auch Pflegedienste und Lieferanten usw. entsprechend zu informieren.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

 

VOLLSPERRUNG WEISSENSTEINSTRASSE

VOLLSPERRUNG WEISSENSTEINSTRASSE

Vollsperrung Weißensteinstraße im Bereich der Hausnummern 13 und 15 vom 04.09.2025 bis 05.09.2025 wegen Reparaturarbeiten am Schieber

Um die erforderlichen Arbeiten durchführen zu können, muss die Weißensteinstraße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Für einen zügigen Ablauf der Bauarbeiten bitten wir Sie, während der Bauzeit den gesperrten Bereich möglichst zu meiden und dort keine Fahrzeuge abzustellen.

Ebenso bitten wir Sie, Lieferanten, Pflegedienste usw. entsprechend zu informieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Vollsperrung Salagarten

Vollsperrung Salagarten

Vollsperrung Salagarten an der Ecke Seußner Str. vom 25.08.2025 bis voraussichtlich 29.08.2025 aufgrund eines Schieber-Wechsels an der Wasserleitung

Um die erforderlichen Arbeiten durchführen zu können, muss der Salagarten im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Für einen zügigen Bauablauf bitten wir Sie, während der Bauzeit den gesperrten Bereich möglichst zu meiden und dort keine Fahrzeuge abzustellen.

Ebenso bitten wir Sie, Ihre Lieferanten, Pflegedienste usw. entsprechend zu informieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die entstehenden Unannehmlichkeiten.