BEKANNTMACHUNG DES ABSCHLIESSENDEN ERGEBNISSES DER WAHL DES BÜRGERMEISTERS UND DES STADTRATS
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 festgestellt:
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 festgestellt:
Vorläufiges Ergebnis Bürgermeister
Vorläufige Ergebnisse Stadtrat
Die Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrats erfolgt in der Sitzung des Wahlausschusses am 19.03.2026 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Arzberg.
Die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Kommunalwahl am 08. März 2026 sind am Wochenende zugestellt worden.
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Unterlagen ganz bequem online über den QR-Code rechts unten auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Bürgerserviceportal beantragen – schnell, einfach und rund um die Uhr!
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann ab dem 16. Februar 2026 zugesandt.

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Straße „Am Bahnhof“ im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicher zu stellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich zu umfahren und insbesondere dort keine Fahrzeuge abzustellen.
Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.
Am 02.01.2026 und am 05.01.2026 sind die Dienststellen der Stadt Arzberg nicht besetzt.
Für Sterbefälle ist ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes eingerichtet. Dieser ist per E-Mail unter standesamt@arzberg.de erreichbar.
Die Eintragung in Unterstützungslisten zur Kommunalwahl 2026 wird an diesen Tagen ebenfalls gewährleistet.
Wir bitten um Beachtung.
In Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2026 hat die Stadt Arzberg eine Vielzahl von Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des § 98 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO).
Die Bekanntmachungen der Stadt Arzberg werden fristgerecht zu den jeweils gesetzlich festgelegten Zeitpunkten durch öffentlichen Anschlag an den Amtstafeln im Stadtgebiet bereitgestellt.
Ergänzend darzu werden die Bekanntmachungen auch hier auf der Internetseite der Stadt Arzberg veröffentlicht. Maßgeblich für die Veröffentlichung ist jedoch stets der Anschlag an den Amtstafeln.
Auflistung der Bekanntmachungen:
20. Februar 2026 – Wahlbekanntmachung
20. Februar 2026 – Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses
05. Februar 2026 – Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
05. Februar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvoschläge für die Wahl des Kreistags (Bewerber)
26. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags und des Landrats
21. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
21. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
12. Januar 2026 – Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
12. Januar 2026 – Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats
09. Dezember 2025 – Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungsunterschriften
09. Dezember 2025 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sucht die Stadt Arzberg engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen mitzuwirken.
Der Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht nur ein wertvoller Betrag zur Demokratie, sondern bietet auch interessante Einblicke in den Wahlablauf. Selbstverständlich gibt es dafür auch eine Aufwandsentschädigung.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln und schlussendlich die Ermittlung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk.
Einzige Voraussetzung ist, selbst wahlberechtigt zu sein.
Interesse geweckt? Dann melde dich hier:
Wahlamt der Stadt Arzberg, Friedrich-Ebert-Str. 6, 95659 Arzberg
Telefon: 09233/404-19
E-Mail: wahlen@arzberg.de
Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Lehmannstraße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.
Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.
Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Schulgasse im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Der Straßenabschnitt von Hausnummer 9 bis 15 kann in dieser Zeit beidseitig befahren werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.
Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.