vorgesehene Auswahlentscheidung

vorgesehene Auswahlentscheidung

Arzberg, 02.12.2014

Die Stadt Arzberg hat mit Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR vom 02.08.2014 das Auswahlverfahren -einstufig- zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) durchgeführt. Die Angebotsabgabe war bis zum 30.09.2014, 11:00 Uhr befristet.

Die Stadt Arzberg beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).

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