Hebesatzsatzung

Hebesatzsatzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Arzberg (Hebesatzsatzung) neu beschlossen.

Die Satzung tritt am Tag 01.01.2025 in Kraft.

Amtsblatt

Grundsteuer für Wohnhäuser:

   Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche
+ Äquivalenzbetrag für die Nutzfläche
+ Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden
= Grundsteuermessbetrag

Grundsteuermessbetrag * Hebesatz Grundsteuer B / 100 = Grundsteuer B

  • Bis zu einem Betrag von 15 Euro wird die Grundsteuer einmal jährlich am 15.08. fällig.
  • Bis zu einem Betrag von 30 Euro wird die Last der Grundsteuer auf zwei Fälligkeit verteilt.
    Fälligkeiten: 15.02. und 15.08.
  • Eine Grundsteuerlast oberhalb von 30 Euro wird auf vier Fälligkeiten verteilt.
    Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, Steuerschuldner ist, wer zum 01.01. des Steuerjahres Eigentümer ist.
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