Hebesatzsatzung
Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Arzberg (Hebesatzsatzung) neu beschlossen.
Die Satzung tritt am Tag 01.01.2025 in Kraft.
Amtsblatt
Grundsteuer für Wohnhäuser:
Äquivalenzbetrag für die Wohnfläche
+ Äquivalenzbetrag für die Nutzfläche
+ Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden
= Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag * Hebesatz Grundsteuer B / 100 = Grundsteuer B
- Bis zu einem Betrag von 15 Euro wird die Grundsteuer einmal jährlich am 15.08. fällig.
- Bis zu einem Betrag von 30 Euro wird die Last der Grundsteuer auf zwei Fälligkeit verteilt.
Fälligkeiten: 15.02. und 15.08. - Eine Grundsteuerlast oberhalb von 30 Euro wird auf vier Fälligkeiten verteilt.
Fälligkeiten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. - Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, Steuerschuldner ist, wer zum 01.01. des Steuerjahres Eigentümer ist.