Pacht Freibad Kiosk

Pacht Freibad Kiosk

Ausschreibung zur Neuverpachtung des Kiosks im Freibad Arzberg mit Minigolfanlage

Die Stadt Arzberg beabsichtigt, den Kiosk im Freibad Arzberg einschließlich der angeschlossenen Minigolfanlage ab der Badesaison 2026 neu zu verpachten. Die Badesaison erstreckt sich in der Regel von Mitte Mai bis Anfang September. Der Kiosk bietet den Badegästen ein vielseitiges Angebot an Speisen, Getränken und kleinen Snacks und trägt wesentlich zur Attraktivität des Freibads bei. Neben dem Kioskbetrieb gehört auch der Betrieb der Minigolfanlage zum Pachtverhältnis.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein kurzes Konzept über den geplanten Betrieb (Sortiment, Personal, ggf. Erfahrungen im Gastronomiebereich) einzureichen.

Schriftliche Bewerbungen sind bis spätestens 16. Januar 2026 zu richten an:

Stadtwerke Arzberg
Bahnhofstraße 10
95659 Arzberg

oder per E-Mail an:

wasser@arzberg.de

Weitere Informationen: Tel. 09233/404-41

Für Rückfragen stehen die Stadtwerke Arzberg gerne zur Verfügung.

Hebesatzsatzung vom 27.11.2025

Hebesatzsatzung vom 27.11.2025

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die Neufassung der „Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Arzberg (Hebesatzsatzung)“ beschlossen.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben unverändert.

  • Grundsteuer A: 250 v. H.
  • Grundsteuer B: 265 v. H.
  • Gewerbesteuer: 360 v. H.

Satzung

Amtsblatt

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

1. Änderungssatzung BGS/WAS vom 27.11.2025

1. Änderungssatzung BGS/WAS vom 27.11.2025

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Arzberg (BGS/WAS) beschlossen.

Ab 01.01.2026 beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter entnommenen Wassers 4,36 € und für Bauwasser 4,50 €. Die Grundgebühren wurden ebenfalls angepasst.

Ferner beträgt der Beitragsatz für Neubauten und Ausbauten pro m² Grundstücksfläche 0,44 € und pro m² Geschossfläche 2,52 €.

Satzung

Amtsblatt

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

BEKANNTMACHUNGEN ZUR KOMMUNALWAHL 2026

BEKANNTMACHUNGEN ZUR KOMMUNALWAHL 2026

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am Sonntag, den 08. März 2026

In Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2026 hat die Stadt Arzberg eine Vielzahl von Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des § 98 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO).

Die Bekanntmachungen der Stadt Arzberg werden fristgerecht zu den jeweils gesetzlich festgelegten Zeitpunkten durch öffentlichen Anschlag an den Amtstafeln im Stadtgebiet bereitgestellt.

Ergänzend darzu werden die Bekanntmachungen auch hier auf der Internetseite der Stadt Arzberg veröffentlicht. Maßgeblich für die Veröffentlichung ist jedoch stets der Anschlag an den Amtstafeln.

Auflistung der Bekanntmachungen:

05. Februar 2026 – Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

05. Februar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvoschläge für die Wahl des Kreistags (Bewerber)

26. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags und des Landrats

21. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

21. Januar 2026 – Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

12. Januar 2026 – Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

12. Januar 2026 – Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge

09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters

09. Januar 2026 – Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats

09. Dezember 2025 – Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungsunterschriften

09. Dezember 2025 – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

WAHLHELFER GESUCHT – MACH MIT BEI DER KOMMUNALWAHL 2026!

WAHLHELFER GESUCHT – MACH MIT BEI DER KOMMUNALWAHL 2026!

Am 08. März 2026 ist es wieder soweit – Bayern wählt!

Für einen reibungslosen Ablauf der Wahl sucht die Stadt Arzberg engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind am Wahltag als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen mitzuwirken.

Der Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht nur ein wertvoller Betrag zur Demokratie, sondern bietet auch interessante Einblicke in den Wahlablauf. Selbstverständlich gibt es dafür auch eine Aufwandsentschädigung.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe von Stimmzetteln und schlussendlich die Ermittlung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk.

Einzige Voraussetzung ist, selbst wahlberechtigt zu sein.

Interesse geweckt? Dann melde dich hier:

Wahlamt der Stadt Arzberg, Friedrich-Ebert-Str. 6, 95659 Arzberg

Telefon: 09233/404-19

E-Mail: wahlen@arzberg.de

VOLLSPERRUNG LEHMANNSTRASSE

VOLLSPERRUNG LEHMANNSTRASSE

Vollsperrung Lehmannstraße auf Höhe der Hausnummer 24 vom 25.11.2025 bis 26.11.2025 wegen eines Wasserrohrbruchs

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Lehmannstraße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

 

VOLLSPERRUNG MAXSTRASSE

VOLLSPERRUNG MAXSTRASSE

Vollsperrung Maxstraße (bei Marktplatz 7) am 20.11.025 wegen Glasfaserausbauarbeiten

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Maxstraße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr eintägig vollständig gesperrt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

VOLLSPERRUNG SCHULGASSE

VOLLSPERRUNG SCHULGASSE

Vollsperrung Schulgasse in Teilabschnitten vom 14.11.2025 bis 28.11.2025 wegen Glasfaserausbauarbeiten

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten muss die Schulgasse in Teilabschnitten für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.

Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird während der Sperrung vorübergehend aufgehoben.

Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten sicherzustellen, bitten wir alle Verkehrsteilnehmenden, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren und insbesondere keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen.

Wir bitten die Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und bedanken uns für Ihre Rücksichtnahme.

Arzberg singt

Arzberg singt

Arzberg singt – Freitag, 21. November 2025, 18.00 Uhr im Arzberger Bürgerhaus

Plakat, Musikschule Arzberg, Bayern singt 2025

Veranstalter: Städtische Sind- und Musikschule Arzberg
Veranstaltungsort: Arzberger Bürgerhaus, Friedhofstraße 2, 95659 Arzberg
Eintritt: frei

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Arzberg, 07.11.2025

Kommunale Wärmeplanung der Stadt Arzberg
Offenlage des Fachgutachtens „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Arzberg“

Die kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickelt die Stadt eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und trägt damit zur Erreichung des im Bayerischen Klimaschutzgesetzes beschriebenen Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 bei.

Um dem Anspruch einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) gerecht zu werden, wird das Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Arzberg“ mit Informationen zu Bestands- und Potenzialanalyse, Zielszenario 2040, der kommunalen Wärmewendestrategie, den Steckbriefen für die Ortsteile, der Akteursbeteiligung und weiteren Informationen nun offengelegt.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung wird im

Zeitraum vom 10.11.2025 bis zum 11.12.2025

allen Bürgern und Akteuren zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Die Planunterlagen können während des Auslegungszeitraums hier eingesehen werden:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an die

Stadt Arzberg
Technisches Rathaus
z. Hd. Herrn Andreas Martin
Bahnhofstr. 10
95659 Arzberg

oder per E-Mail an Herrn Andreas Martin unter andreas.martin@arzberg.de vorgebracht werden.

Stadt Arzberg

Stefan Göcking
Erster Bürgermeister