Stadtverwaltung geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Arzberg sind am Freitag, 04.10.2024, nicht besetzt.
Die Dienststellen der Stadt Arzberg sind am Freitag, 04.10.2024, nicht besetzt.
Die Anordnung über die Vollsperrung beginnt offiziell ab dem 16.09.2024.
Je nach Baufortschritt der Baufirma kann es vorkommen, dass die Hauptstraße tatsächlich zeitverzögert aufgegraben wird. Die offizielle Umleitung wird ausgeschildert und erfolgt über die B303. Der Busverkehr wird ebenfalls umgeleitet und bedient daher nur die Haltestelle in der Dorfmitte in Seußen. Die Haltestellen „Seußen Siedlung“ und „Seußen Bahnhof“ können in diesem Zeitraum nicht angefahren werden. In den Wintermonaten, wenn aufgrund der Witterung keine Bautätigkeit erfolgen kann, wird die Vollsperrung aufgehoben und die Hauptstraße kann in dieser Zeit normal befahren werden.
Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie, während der Dauer der Baustelle möglichst den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge zu parken.
Die Stadt Arzberg bittet um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
In den genannten Straßen werden in mehreren Teilabschnitten die Kanalhausanschlüsse erneuert. Dazu wird die Straße im jeweiligen Teilabschnitt für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt, beginnend in der Rosenstraße Nähe Hausnummer 5, über die Gartenstraße bis hin zur Weißensteinstraße Hausnummer 2. Die Baufirma wird die betroffenen Anwohner rechtzeitig darüber informieren, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge bei Bedarf aus Garagen und/oder Ausfahrten gefahren werden können.
Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir, während der Dauer der Baustelle, möglichst den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge zu parken.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Um die genannte Arbeit durchführen zu können, muss die Straße im genannten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Die Einbahnstraßenregelung wird in dieser Zeit aufgehoben. Die Zufahrt bis Hausnummer 11 ist möglich.
Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir, während der Dauer der Baustelle, möglichst den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge zu parken.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Um die genannten Arbeiten durchführen zu können, ist es erforderlich, die gesamte Straße für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig zu sperren.
Der Anliegerverkehr wird nach Möglichkeit – während arbeitsfreier Zeiten und nach Abstimmung mit der Baufirma – freigegeben.
Für die Gewährleistung eines zügigen Bauablaufs bitten wir, während der Dauer der Baustelle den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge abzustellen. Ebenso bitten wir, Lieferanten, Pflegedienste usw. entsprechend zu unterrichten.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Um die genannten Arbeiten durchführen zu können, ist es erforderlich, die Straße im besagten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig zu sperren.
Während der Dauer der Arbeiten bitten wir, den abgesperrten Bereich möglichst zu meiden und dort keine Fahrzeuge zu parken.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Förderprogramm und Richtlinie
Formulare / Anträge
19.08.2024
Um die genannten Arbeiten durchführen zu können, ist es erforderlich, die Straße im besagten Bereich für den Kraftfahrzeugverkehr vollständig zu sperren.
Während der Dauer der Arbeiten bitten wir, den abgesperrten Bereich möglichst zu meiden und dort keine Fahrzeuge zu parken.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.