Hinweis auf Räum- und Streupflicht
Die Stadt Arzberg weist, aufgrund der derzeitigen Wetterlage und der noch bevorstehenden Wintermonate, auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin.
Alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen erschlossen werden (Hinterlieger) sind verpflichtet, Gehwege und sonstige Flächen (Flächen am Rande von Fahrbahnen ohne Gehwege, Flächen am Rande von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen) in ausreichender Breite, sodass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, zu räumen und zu streuen. An Werktagen muss bis spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8.00 Uhr geräumt sein. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. …