Grundsteuerreform, Grundsteuererklärung
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Nachstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung.
Die elektronischen Formulare für die Grundsteuererklärung werden ab 1. Juli 2022 über „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ auf www.elster.de bereitgestellt. Die amtlichen Erklärungsvordrucke sind ab 1. Juli 2022 im Internet, bei den Finanzämtern und bei den Kommunen verfügbar.
Ausführliche Informationen zur bayerischen Grundsteuerreform finden Sie auf: