Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

München, 27.06.2022

Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023

Das Bayerisches Landesamt für Steuern bietet in einem öffentlichen Livestream „kleinen“ juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel: Jagdgenossenschaften und weitere öffentlich-rechtliche Genossenschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden) die Möglichkeit sich über die Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach §2 UStG der öffentlichen Hand zu informieren.

Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am 27. Juli 2022 um 15:00 Uhr oder am 21. September 2022 um 15:00 Uhr zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass für eine Teilnahme eine Registrierung bis zwei Tage vor dem jeweiligen Sendetermin unter https://www.Steuer.Bayern.de/USt2b erforderlich ist.

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