Haltverbot und Einbahnstraßenregelung Marktplatz

Haltverbot und Einbahnstraßenregelung Marktplatz

Wegen Kabelverlegearbeiten am Marktplatz gilt für den Zeitraum

vom 08.11.2023 bis 09.11.2023 ein

eine Einbahnstraßenregelung, sowie ein absolutes Halteverbot

Um die genannte Arbeit durchführen zu können, ist es erforderlich, auf den Parkplätzen des Marktplatzes ein absolutes Haltverbot für die Dauer von zwei Tagen, beginnend am 08.11.2023, anzuordnen.

Darüber hinaus wird der Marktplatz in dieser Zeit nur einseitig befahrbar sein (Einbahnenstraßenregelung von der Marktredwitzer Straße aus kommend). Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir dringlichst, sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten.

Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

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