Haltverbot und Einbahnstraßenregelung Marktplatz
Wegen Kabelverlegearbeiten am Marktplatz gilt für den Zeitraum
vom 08.11.2023 bis 09.11.2023 ein
eine Einbahnstraßenregelung, sowie ein absolutes Halteverbot
Um die genannte Arbeit durchführen zu können, ist es erforderlich, auf den Parkplätzen des Marktplatzes ein absolutes Haltverbot für die Dauer von zwei Tagen, beginnend am 08.11.2023, anzuordnen.
Darüber hinaus wird der Marktplatz in dieser Zeit nur einseitig befahrbar sein (Einbahnenstraßenregelung von der Marktredwitzer Straße aus kommend). Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir dringlichst, sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.