Änderungssatzung BGS-EWS

Änderungssatzung BGS-EWS

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg beschlossen.

Die Stadt Arzberg muss bei einem Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung von mehr als 12 % die gesplittete Abwassergebühr einführen, hierfür müssen die Kalkulationsgrundlagen neu erhoben werden. Da die erforderlichen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, werden die neuen Gebühren für die Entwässerungsanlage für den Kalkulationszeitraums 2024 – 2027 erst während des Kalenderjahres 2024 beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Die Vorauszahlungen für die Entwässerungseinrichtung (Kanal) basieren bis dahin auf der bisherigen Einleitungsgebühr. Die Gebühr setzt sich dann künftig neben der Zählergebühr aus zwei Teilen zusammen, einer Niederschlagswassergebühr (in Abhängigkeit von der versiegelten Fläche) und einer Schmutzwassergebühr in Abhängigkeit vom Wasserverbrauch.

Amtsblatt

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