Rückschnitt von Überwuchs

Rückschnitt von Überwuchs

Hinweise zum Rückschnitt von Überwuchs – Wenn privates Grün in Straßen und Gehwege ragt

Bald grünt und blüht es wieder allerorts, darum ist es wichtig, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen noch vor der ersten Wachstumsperiode zurückzuschneiden.

Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz verlangt, dass Anpflanzungen jeglicher Art entlang öffentlicher Straßen und Wege nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen dürfen. Gehwege und Fahrbahnen müssen uneingeschränkt in voller Breite und gegebenenfalls Höhe für Fußgänger oder den Fahrverkehr benutzt werden können, ohne eine Beeinträchtigung oder Gefahr darzustellen.

Gegebenenfalls betroffene Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Bäume und Sträucher entlang der Straßen und Gehwege bündig zur Grundstücksgrenze zu schneiden oder von einer beauftragten Person schneiden zu lassen.

Ebenso ist darauf zu achten, dass das sogenannte „Lichtraumprofil“ (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe), welches auf Geh- und Radwegen eine Höhe von min. 2,50 m und auf Fahrbahnen eine Höhe von min. 4,50 m beträgt, von Überwuchs aus Grundstücken freigehalten wird.
Sowohl der Bereich um die Straßenlaternen als auch Verkehrszeichen jeglicher Art dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.

Ordnungsamt Stadt Arzberg

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