Bedarfsanalyse für Breitbanddienste
Bedarfsanalyse abgeschlossen am 15.11.2013
Wichtige Information für alle Firmen und Gewerbetreibenden.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Als erwünschter Nebeneffekt werden dabei auch weitere Anschlussinhaber wie z. B. Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream erschlossen.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet.
Unternehmen mit Niederlassungen im Gemeindegebiet der Stadt Arzberg sind nun aufgerufen, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet zu melden. Hierfür muss der zum Download angebotene Breitbandfragebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15.11.2013 bei der Stadt Arzberg eingehen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
www.schnelles-internet-in-bayern.de