Weihnachtswunschbaum 2023

Weihnachtswunschbaum 2023

Weihnachtswunschbaum des Kinder- und Jugendhilfezentrums St. Josef Wunsiedel ab 01.12.2023 im Arzberger Rathaus!

Auch dieses Jahr möchten wir Sie ganz herzlich bitten, einem Kind einen Wunsch im Wert von ca. 15 – 20 € zu erfüllen. Die Kinder haben einen Wunschzettel gebastelt, auf dem der persönliche Wunsch steht. Die Geschenke können Sie dann bitte bis zum 20.12. im Rathaus abgeben!

Vielen Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit.

Fortschreibung ISEK

Fortschreibung ISEK

Öffentliche Auslage der vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Arzberg

Die Unterlagen zur durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) können bei UmbauStadt heruntergeladen werden.

Änderungssatzung BGS-EWS

Änderungssatzung BGS-EWS

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg beschlossen.

Die Stadt Arzberg muss bei einem Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung von mehr als 12 % die gesplittete Abwassergebühr einführen, hierfür müssen die Kalkulationsgrundlagen neu erhoben werden. Da die erforderlichen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, werden die neuen Gebühren für die Entwässerungsanlage für den Kalkulationszeitraums 2024 – 2027 erst während des Kalenderjahres 2024 beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Die Vorauszahlungen für die Entwässerungseinrichtung (Kanal) basieren bis dahin auf der bisherigen Einleitungsgebühr. Die Gebühr setzt sich dann künftig neben der Zählergebühr aus zwei Teilen zusammen, einer Niederschlagswassergebühr (in Abhängigkeit von der versiegelten Fläche) und einer Schmutzwassergebühr in Abhängigkeit vom Wasserverbrauch.

Amtsblatt

Straßenreinigungsgebühr Satzung

Straßenreinigungsgebühr Satzung

Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (GS-SRS) der Stadt Arzberg neu beschlossen. Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Die Gebühr beträgt künftig 0,52 €/m im Vierteljahr.

Amtsblatt

Vollsperrung Rathausstraße

Vollsperrung Rathausstraße

Wegen Verlegung einer neuen Wasserleitung ist die Rathausstraße ab Haus Nr. 13 bis Kreuzung Friedrich-Ebert-Str. vom 02.11.2023 bis voraussichtlich 15.12.2023, voll gesperrt.

Wegen der Sanierung einer Wasserleitung muss die Rathausstraße in Arzberg zwischen der Hausnr. 13 bzw. 6 und der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Wiesenmühle vom 02.11.2023 bis voraussichtlich 15.12.2023 für den Gesamtverkehr gesperrt werden. Gegen Ende der Baumaßnahme muss dann für ca. 1,5 Wochen auch die Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Wiesenmühle gesperrt werden.

Während des 1. Bauabschnittes ist eine Umfahrung der Arbeitsstelle über die Friedrich-Ebert-Straße – Hammerweg – Egerstraße und, beschränkt auf Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Masse von nicht mehr als 9 t, ausgenommen Linienbusverkehr, Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, über die Wiesenmühle – Karl-Auvera-Straße möglich.

Die offizielle Umleitung für den überörtlichen Verkehr und auch während der Sperrung der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Wiesenmühle führt von Waldsassen/Konnersreuth kommend über die St 2456 – Haid – Seußen – B 303 nach Arzberg/Schirnding/Cheb und in der Gegenrichtung über die WUN 18 – Seußen – St 2456 – Haid auf die St 2176 nach Waldsassen/Konnersreuth. Die Sperrung in Seußen wurde aufgehoben.

Ergänzung, 24.11.2023

Wie bereits im Zuge der Baumaßnahme in der Rathausstraße angekündigt, wird ab nächster Woche (27.11.2023) der Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße/Bahnhofstraße/Rathausstraße gesperrt. Sowohl die Zufahrt von der Bahnhofstraße/Rathausstraße in die Friedrich-Ebert-Straße als auch die Ausfahrt aus der Friedrich-Ebert-Straße in die Kreuzung sind dann für einen Zeitraum von ca. 1,5 Wochen gesperrt.

Die Umfahrung über die Wiesenmühle – Karl-Auvera-Straße, beschränkt auf Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Masse von nicht mehr als 9 t, ausgenommen Linienbusverkehr, Fahrzeuge des Straßenbetriebsdienstes, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, bleibt weiterhin möglich.

Die offizielle Umleitung für den überörtlichen Verkehr führt weiterhin von Waldsassen/Konnersreuth kommend über die St 2456 – Haid – Seußen – B 303 nach Arzberg/Schirnding/Cheb und in der Gegenrichtung über die WUN 18 – Seußen – St 2456 – Haid auf die St 2176 nach Waldsassen/Konnersreuth.

 

Weihnachtsmarkt 2023

Weihnachtsmarkt 2023

Arzberger Weihnachtsmarkt im Dr. Fritz Singer Park am 02. Dezember 2023, ab 16.00 Uhr

 

Plakat Weihnachtsmarkt in Arzberg 2023

Am Samstag, 2. Dezember 2023, findet in Arzberg ab 16 Uhr wieder der Weihnachtsmarkt statt. Veranstaltungsort ist diesmal der Dr.-Fritz-Singer-Park. Dort erwartet die Besucher ein stimmungsvoller Bummel durch eine kleine Budenstadt mit vielfältigem Angebot.

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Haltverbot und Einbahnstraßenregelung Marktplatz

Haltverbot und Einbahnstraßenregelung Marktplatz

Wegen Kabelverlegearbeiten am Marktplatz gilt für den Zeitraum

vom 08.11.2023 bis 09.11.2023 ein

eine Einbahnstraßenregelung, sowie ein absolutes Halteverbot

Um die genannte Arbeit durchführen zu können, ist es erforderlich, auf den Parkplätzen des Marktplatzes ein absolutes Haltverbot für die Dauer von zwei Tagen, beginnend am 08.11.2023, anzuordnen.

Darüber hinaus wird der Marktplatz in dieser Zeit nur einseitig befahrbar sein (Einbahnenstraßenregelung von der Marktredwitzer Straße aus kommend). Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir dringlichst, sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten.

Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Vollsperrung Bahnübergang

Vollsperrung Bahnübergang

Wegen Gleisarbeiten ist der Bahnübergang Elisenfels

ab 08.11.2023, 12.00 Uhr – 09.11.2023, 12.00 Uhr
und vom 17.11.2023, 7.00 Uhr – 21.11.2023, 12.00 Uhr

voll gesperrt.

Um die genannte Arbeit durchführen zu können, ist es erforderlich, den Bahnübergang für den angegebenen Zeitraum voll zu sperren. Die Umleitung erfolgt über die Kreisstraße WUN 18.

Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir, während der Dauer der Baustelle, möglichst den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge zu parken.

Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.

Maßnahmeträger: Gleisarbeiten der DB Netz AG