51. Gaudiwurm
51. Arzberger Gaudiwurm am Faschingsdienstag, 13. Februar 2024, 13.33 Uhr
Veranstalter: Stadt Arzberg
Veranstalter: Stadt Arzberg
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es war doch gerade erst Weihnachten, und nun ist es schon wieder so weit. In schnellen Schritten neigt sich das Jahr dem Ende entgegen.
Bisher war das Jahr 2023 für uns alle kein Leichtes! Es war geprägt durch den Ukraine-Krieg in Europa, welcher uns vor nicht geahnten Aufgaben stellte.
Dennoch gibt es Zuversicht, die uns gerade an Weihnachten durch die Geburt des Heilands ergreifen möge. Die Besinnung auf die christlichen Grundwerte hilft uns, die Herausforderungen der heutigen Zeit zu meistern.
Wenn auch die Tage zwischen den Jahren nur wenige sind, so hoffe ich doch, dass Sie genügend Muße finden, neue Kraft für das kommende 2024 zu schöpfen.
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Stadtrates, alles erdenklich Gute, vor allem natürlich Gesundheit.
Ihr
Stefan Göcking
Erster Bürgermeister
Um die genannte Arbeit durchführen zu können, ist es erforderlich, die Straße kurzfristig im genannten Bereich für den angegebenen Zeitraum voll zu sperren. Die Umleitung erfolgt über das GKU-Gelände (bis zu 3,5t – Einsatzfahrzeuge frei).
Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir dringlichst, sich an die angeordneten Maßnahmen zu halten.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Veranstalter: | Stadt Arzberg |
Eintritt: | Vorverkauf auf okticket.de, Erwachsene 15,00 € / Schüler und Studenten 10,00 € Abendkasse, Erwachsene 15,00 € / Schüler und Studenten 10,00 € |
Ort: | Bergbräu Arzberg Humboldtstr. 4, 95659 Arzberg |
Um die genannte Arbeit durchführen zu können, ist es erforderlich, die Straße kurzfristig im genannten Bereich für den angegebenen Zeitraum voll zu sperren.
Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten zu können, bitten wir, während der Dauer der Baustelle, möglichst den abgesperrten Bereich zu meiden und vor allem dort keine Fahrzeuge zu parken.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen erschlossen werden (Hinterlieger) sind verpflichtet, Gehwege und sonstige Flächen (Flächen am Rande von Fahrbahnen ohne Gehwege, Flächen am Rande von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen) in ausreichender Breite, sodass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, zu räumen und zu streuen. An Werktagen muss bis spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8.00 Uhr geräumt sein. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. …
Auch dieses Jahr möchten wir Sie ganz herzlich bitten, einem Kind einen Wunsch im Wert von ca. 15 – 20 € zu erfüllen. Die Kinder haben einen Wunschzettel gebastelt, auf dem der persönliche Wunsch steht. Die Geschenke können Sie dann bitte bis zum 20.12. im Rathaus abgeben!
Vielen Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit.
Die Unterlagen zur durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) können bei UmbauStadt heruntergeladen werden.
Der Stadtrat der Stadt Arzberg hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Arzberg beschlossen.
Die Stadt Arzberg muss bei einem Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung von mehr als 12 % die gesplittete Abwassergebühr einführen, hierfür müssen die Kalkulationsgrundlagen neu erhoben werden. Da die erforderlichen Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, werden die neuen Gebühren für die Entwässerungsanlage für den Kalkulationszeitraums 2024 – 2027 erst während des Kalenderjahres 2024 beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Die Vorauszahlungen für die Entwässerungseinrichtung (Kanal) basieren bis dahin auf der bisherigen Einleitungsgebühr. Die Gebühr setzt sich dann künftig neben der Zählergebühr aus zwei Teilen zusammen, einer Niederschlagswassergebühr (in Abhängigkeit von der versiegelten Fläche) und einer Schmutzwassergebühr in Abhängigkeit vom Wasserverbrauch.
Amtsblatt