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Aktuelles

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Tag der offenen Tür im Bürgerhaus

Tag der offenen Tür im Bürgerhaus

Die Stadt Arzberg lädt alle Bürger am

Freitag, den 13.05.2022 von 14.00 – 16.00 Uhr
zum Tag der offenen Tür ins Bürgerhaus ein.

In kleinen Gruppen führen die Architektinnen die Gäste durch das Bürgerhaus. Im Saal musizieren Thomas Pitzl und Felix Wolf unter dem Motto „So klingt das Bürgerhaus“.
Außerdem wird eine Fotodokumentation über die Entwicklung des Bürgerhauses gezeigt.
Sirenen-Probealarm
Do. 12. Mai 2022, 11 Uhr

Sirenen-Probealarm
Do. 12. Mai 2022, 11 Uhr

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) weist darauf hin, dass am

Donnerstag, 12. Mai 2022, ab 11 Uhr,
in ganz Bayern ein Probealarm stattfindet.

Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Außerdem soll die Bevölkerung durch den Probealarm über die Bedeutung von Sirenenwarnungen informiert werden. Auch Warnmeldungen werden über die verschiedenen Warn-Apps, wie z.B. NINA versandt.

2. Arzberger Gewerbe–Stammtisch

2. Arzberger Gewerbe–Stammtisch

Am

4. Mai 2022, um 19.00 Uhr
im Saal des Bergbräu in Arzberg

einladen.

Neben aktuellen Informationen und der Vorstellung unseres neuen Bergbräu-Pächters, Matthias Kastner, haben wir auch einen hochinteressanten Impulsvortrag vorbereitet.

Frau Dr. Jasmin Balzereit (Peringenio GmbH) wird uns in die Welt der Greifvögel entführen und uns sehr eindrucksvoll zeigen, was es heißt „Auf Augenhöhe zu überzeugen“.

Wir würden uns freuen, wenn wir viele Arzberger Gewerbetreibende zu unserem 2. Stammtisch begrüßen könnten.

Zur besseren Vorbereitung dürfen wir Sie wieder bitten, sich per E-Mail bei Bernd Fürbringer für den Stammtisch anzumelden und uns die Teilnehmerzahl mitzuteilen.

Auf ein baldiges Wiedersehen und herzliche Grüße

Bernd Fürbringer
Sprecher Wirtschaftsausschuss des Arzberger Stadtrates

Grundsteuerreform, Grundsteuererklärung

Grundsteuerreform, Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. Nachstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Die elektronischen Formulare für die Grundsteuererklärung werden ab 1. Juli 2022 über „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ auf www.elster.de bereitgestellt. Die amtlichen Erklärungsvordrucke sind ab 1. Juli 2022 im Internet, bei den Finanzämtern und bei den Kommunen verfügbar.

Ausführliche Informationen zur bayerischen Grundsteuerreform finden Sie auf:

Corona, 3G-Regel

Corona, 3G-Regel

– Die Besucherregelung zu 3G ist am 02. April 2022 abgelaufen. –

Besuche bei der Stadt Arzberg unterliegen künftig der 3G-Regel

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, setzt die Stadt Arzberg eine Empfehlung aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium um, die sowohl Besucher als auch Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur, zu der auch die Städte zählen, schützen soll, da damit zu rechnen sei, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird.

Der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in den verschiedensten Bereichen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte vollumfänglich ausüben zu können.

Besuche bei der Stadt Arzberg unterliegen dann der 3G-Regel. Der Zugang ist also nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Alle Besucherinnen und Besucher müssen beim Zutritt einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen, negativen Corona-Test gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen.
Akzeptiert werden dabei die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Sie müssen lediglich einen Schülerausweis vorlegen. Zu allen persönlichen Terminen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

Um im Sinne der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden, wäre es sehr begrüßenswert, wenn Bürger den Gang in die Stadtverwaltung nur dann antreten, wenn sich ihr Anliegen nicht telefonisch oder auf digitalem Weg erledigen lässt. Für Anliegen, die einen persönlichen Besuch in der Stadtverwaltung erfordern, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Die Maßnahme dient zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals, damit die Stadtverwaltung auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet und handlungsfähig bleiben kann.

Stadt Arzberg
Helm

Arzberg, 12.01.2022