Europawahl
Am Montag, 10.06.2024 sind das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt wegen Nacharbeiten zur EU-Wahl geschlossen.
Freibad, Badesaison 2024
Am
Samstag, den 18. Mai 2024
startet in Arzberger Freibad die Badesaison 2024.
Kartenvorverkauf Saison und Mehrfachkarten am 16.05.2024, 16:00 – 18:00 Uhr
Wir wüschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und schönes Wetter.
Anmeldung zur Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Arzberg vom 16.11.2006. Es wird immer wieder festgestellt, dass einige Hunde keine Hundemarke tragen und somit vielleicht auch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Arzberg gelten folgende Anzeigepflichten: Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich zur Steuer anmelden. Zur Kennzeichnung eines jeden gemeldeten Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus.
Hiermit ergeht die öffentliche Aufforderung an alle Hundehalter, die ihren Hund bisher nicht gemeldet haben, unverzüglich die Anmeldung bei der Stadt Arzberg – Stadtkasse – vorzunehmen. Sie können den Hund auch über das Bürgerserviceportal anmelden.
Die Verwaltung der Stadt Arzberg wird in den nächsten Wochen gezielt Kontrollen hierzu durchführen.
Stadtverwaltung geschlossen
Der Bauhof, die Stadtwerke, das Standes- und Ordnungsamt Arzberg sind am Montag, 15. April 2024 wegen einer ganztägigen Schulungsmaßnahme geschlossen.
GlasfaserPlus baut in Arzberg Glasfaser-Anschlüsse
Presseinformation, 09. Februar 2024
GlasfaserPlus baut in Arzberg Glasfaser-Anschlüsse
- Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) möglich
- Kostenfreier Hausanschluss bei Tarif-Buchung
- Kostenfreier Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase
- GlasfaserPlus: Ein Netz für alle Anbieter von Telekommunikationsleistungen
GlasfaserPlus wird 2025 in Arzberg Glasfaseranschlüsse bis ins Haus bauen. Die Stadt und GlasfaserPlus haben dazu am 09. Februar 2024 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. In diesem Rahmen werden rund 1.050 Haushalte im Stadtgebiet angeschlossen.
Mikrozensus 2024
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik, 022/2024/42/A
Fürth, den 26.01.2024
Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Hinweis auf Räum- und Streupflicht
Die Stadt Arzberg weist, aufgrund der derzeitigen Wetterlage und der noch bevorstehenden Wintermonate, auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin.
Alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen erschlossen werden (Hinterlieger) sind verpflichtet, Gehwege und sonstige Flächen (Flächen am Rande von Fahrbahnen ohne Gehwege, Flächen am Rande von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen) in ausreichender Breite, sodass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, zu räumen und zu streuen. An Werktagen muss bis spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8.00 Uhr geräumt sein. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. …
Allgemeinverfügung zum Betrieb offener Feuerstellen
29.07.2022
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 23.06.2022:
- Der Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien, bei denen das Feuer nicht verwahrt wird, also auf dem Boden abgebrannt wird, insbesondere Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Feuerstellen, ist untersagt.
- Beim Grillen auf öffentlichen Grundstücken (Grillplatz im Städt. Schwimmbad, Grillplätze am Feisnitz-Stausee) ist die Grillkohle ordnungsgemäß abzulöschen. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von städtischen Bediensteten sowie von durch die Stadt Arzberg hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten. Die angewiesenen Personen haben die Feststellung ihrer Personalien zu dulden.
- Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Stadtgebiet ist untersagt.
- Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Ziffern I., II. oder III. wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 € fällig.
- Allgemeinverfügung der Stadt Arzberg zum Betrieb von offene Feuerstätten vom 23.06.2022 (PDF)
- Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom 15.07.2022 (PDF)
- Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom 29.07.2022 (PDF)
Die Allgemeinverfügung tritt am 24.06.2022 in Kraft und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
