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Pressemeldungen

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Mikrozensus 2024

Mikrozensus 2024

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik, 022/2024/42/A
Fürth, den 26.01.2024

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

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Hinweis auf Räum- und Streupflicht

Hinweis auf Räum- und Streupflicht

Die Stadt Arzberg weist, aufgrund der derzeitigen Wetterlage und der noch bevorstehenden Wintermonate, auf die allgemeine Räum- und Streupflicht hin.

Alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen erschlossen werden (Hinterlieger) sind verpflichtet, Gehwege und sonstige Flächen (Flächen am Rande von Fahrbahnen ohne Gehwege, Flächen am Rande von verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen) in ausreichender Breite, sodass die Sicherheit des Fußgängerverkehrs gewährleistet ist, zu räumen und zu streuen. An Werktagen muss bis spätestens 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8.00 Uhr geräumt sein. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr.

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Allgemeinverfügung zum Betrieb offener Feuerstellen

Allgemeinverfügung zum Betrieb offener Feuerstellen

29.07.2022

Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 23.06.2022:

  1. Der Betrieb von offenen Feuerstätten im Freien, bei denen das Feuer nicht verwahrt wird, also auf dem Boden abgebrannt wird, insbesondere Lagerfeuer, Sonnwendfeuer, Feuerstellen, ist untersagt.
  2. Beim Grillen auf öffentlichen Grundstücken (Grillplatz im Städt. Schwimmbad, Grillplätze am Feisnitz-Stausee) ist die Grillkohle ordnungsgemäß abzulöschen. Den Anweisungen von Dienstkräften der Polizei, von städtischen Bediensteten sowie von durch die Stadt Arzberg hierzu ermächtigten Personen, die sich auf Verlangen als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten. Die angewiesenen Personen haben die Feststellung ihrer Personalien zu dulden.
  3. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Stadtgebiet ist untersagt.
  4. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung der Ziffern I., II. oder III. wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 € fällig.

Die Allgemeinverfügung tritt am 24.06.2022 in Kraft und bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Tag der offenen Tür im Bürgerhaus

Tag der offenen Tür im Bürgerhaus

Die Stadt Arzberg lädt alle Bürger am

Freitag, den 13.05.2022 von 14.00 – 16.00 Uhr
zum Tag der offenen Tür ins Bürgerhaus ein.

In kleinen Gruppen führen die Architektinnen die Gäste durch das Bürgerhaus. Im Saal musizieren Thomas Pitzl und Felix Wolf unter dem Motto „So klingt das Bürgerhaus“.
Außerdem wird eine Fotodokumentation über die Entwicklung des Bürgerhauses gezeigt.
Corona, 3G-Regel

Corona, 3G-Regel

– Die Besucherregelung zu 3G ist am 02. April 2022 abgelaufen. –

Besuche bei der Stadt Arzberg unterliegen künftig der 3G-Regel

Ab Donnerstag, 13. Januar 2022, setzt die Stadt Arzberg eine Empfehlung aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium um, die sowohl Besucher als auch Mitarbeiter in der kritischen Infrastruktur, zu der auch die Städte zählen, schützen soll, da damit zu rechnen sei, dass sich die Omikron-Variante stark ausbreiten wird.

Der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in den verschiedensten Bereichen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin die Möglichkeit haben, Amtsgeschäfte vollumfänglich ausüben zu können.

Besuche bei der Stadt Arzberg unterliegen dann der 3G-Regel. Der Zugang ist also nur noch für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich. Alle Besucherinnen und Besucher müssen beim Zutritt einen Impfnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen, negativen Corona-Test gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen.
Akzeptiert werden dabei die Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. Sie müssen lediglich einen Schülerausweis vorlegen. Zu allen persönlichen Terminen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

Um im Sinne der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden, wäre es sehr begrüßenswert, wenn Bürger den Gang in die Stadtverwaltung nur dann antreten, wenn sich ihr Anliegen nicht telefonisch oder auf digitalem Weg erledigen lässt. Für Anliegen, die einen persönlichen Besuch in der Stadtverwaltung erfordern, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Die Maßnahme dient zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie des Personals, damit die Stadtverwaltung auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet und handlungsfähig bleiben kann.

Stadt Arzberg
Helm

Arzberg, 12.01.2022

Corona, Gesundheitsschutz

Corona, Gesundheitsschutz

Schließung der Dreifachsporthalle

Sehr geehrte Nutzer unserer Dreifachsporthalle in Arzberg,

wie bereits für Hallen des Landkreises gültig, schließt auch die Stadt Arzberg wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen ab 28.10.2020 ihre Dreifachsporthalle. Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, die aber letztendlich im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer unserer Sporthalle, sowie zum Schutz der Allgemeinheit getroffen wurde. Sobald die Halle für sportliche Zwecke wieder zur Verfügung gestellt werden kann, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Bitte informieren Sie Ihre Sportlehrkräfte, Übungsleiter/innen, Trainer/innen und Sportler/innen, die von der Schließung betroffen sind. Wir empfehlen Vereinen, die eigene Hallen unterhalten, ähnlich zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Göcking
Erster Bürgermeister

Arzberg, 27.10.2020

Corona, Gesundheitsschutz

Corona, Gesundheitsschutz

Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist die Vermeidung von Sozialkontakten.

Die Stadt Arzberg appelliert deshalb an alle Bürger, ihre Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. „Wir müssen unseren Parteiverkehr ab Donnerstag, 19.03.2020 leider erheblich beschränken. Dies tun wir zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen“ so Bürgermeister Stefan Göcking „Bitte sehen Sie derzeit von Besuchen im Rathaus ab und kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch oder per E-Mail.“ Termine sind nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung beim jeweiligen Sachbearbeiter oder allgemein unter Tel. 09233/404-0 möglich. Gerne können Termine auch vorab per Mail vereinbart werden unter stadt@arzberg.de.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger ab sofort genau zu überlegen, ob es nötig ist, ihr Anliegen zum jetzigen Zeitpunkt und persönlich vorzubringen.

Arzberg, 18.03.2020

Corona, Gesundheitsschutz

Corona, Gesundheitsschutz

Eingeschränkter Parteiverkehr in der Stadtverwaltung Arzberg wegen SARS-CoV-2 (Corona)

Aufgrund der aktuellen dynamischen Situation wegen der Coronapandemie und der Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern wird ab Dienstag, den 17. März 2020 der Parteiverkehr in der Stadtverwaltung Arzberg nur eingeschränkt aufrechterhalten.

Die Öffnungszeiten werden Montag bis Freitag auf 9.00 bis 12.00 Uhr festgesetzt. Bitte prüfen Sie vorab, ob ein persönlicher Kontakt unbedingt notwendig ist und kontaktieren Sie uns telefonisch unter 09233/404-0 oder per E-Mail unter stadt@arzberg.de.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ab Montag, den 16. März 2020 die Volkshochschule Außenstelle Arzberg (VHS), die Stadtbücherei und die Sing- und Musikschule Arzberg geschlossen sind.

Die Maßnahmen sind erforderlich, um auch bei einer eventuellen Infektion eines Mitarbeiters den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.

An dieser Stelle bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich die bekannten Hygieneregeln zu beachten sowie die sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Bitte zeigen Sie Solidarität mit den Risikopersonen, Mitgefühl und praktische Unterstützung in der Nachbarschaft um diese besondere Situation zu meistern.

Arzberg, 16.03.2020

Corona, Gesundheitsschutz

Corona, Gesundheitsschutz

Absage von Veranstaltungen und Schließen von städtischen Liegenschaften in Arzberg wegen Coronavirus

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Als bayernweit anzuordnende Maßnahme des Infektionsschutzes erging heute die Anweisung, dass Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern landesweit untersagt werden.

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger, der sich in Bayern derzeit stark verbreitet. In allen Regierungsbezirken wurden bereits Krankheits- und Ansteckungsverdächtige festgestellt. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen.

Bürgermeister Stefan Göcking: „Aus den genannten Gründen hat der Krisenstab heute entschieden, nicht nur Großveranstaltungen, sondern alle städtischen Veranstaltungen zunächst bis zum 30.04.2020 abzusagen. Es ist jetzt wichtig zu handeln! Bis einschließlich 30.04.2020 stehen auch städtische Räume und Liegenschaften nicht als Veranstaltungsorte zur Verfügung. Betroffen hierfür sind auch die städtische Musikschule, die städtische Bücherei sowie die Dreifachturnhalle.

Der Krisenstab der Stadt Arzberg ist der Meinung, lieber restriktive Entscheidungen zu treffen und so der sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus aktiv entgegenzuwirken. Wir wollen mit dieser Entscheidung die Bürgerinnen und Bürger schützen. Des Weiteren appellieren wir an Vereine, Organisationen und private Veranstalter zu prüfen, ob z.B. Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen abgesagt werden können.“

Aktuell gibt es weder in Arzberg noch im Landkreis Wunsiedel bestätigte Fälle. Die Stadt Arzberg will aber alles dafür tun, dass das nach Möglichkeit möglichst lange so bleibt. Ziel ist es, eine Ausbreitung deutlich zu verlangsamen. Das kann nur funktionieren, wenn jeder einzelne Einschränkungen im sozialen Leben hinnimmt, ein vergleichsweise einfacher Schritt ist die Absage nicht zwingend nötiger Veranstaltungen.

Durch das dann hoffentlich langsamere Voranschreiten der Infektionswelle soll eine Ãœberlastung der ambulanten und stationären Versorgung vermieden werden und so die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich geschützt werden. Auch und gerade junge, gesunde Menschen sind nun in der Verantwortung, möglichst alle Empfehlungen einzuhalten, um ältere oder kranke Personen nicht zu gefährden.

An dieser Stelle wollen wir ebenfalls noch folgende Hinweise geben:

Die Stadt Arzberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten:

  • auf Begrüßungen per Handschlag sowie Umarmungen verzichten
  • gute Handhygiene also regelmäßiges, gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden) mit Seife
  • Abstandhalten von Krankheitsverdächtigen Personen
  • beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen halten und wegdrehen
  • in ein Einwegtaschentuch niesen oder schnäuzen.
  • nach dem Nase putzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen
  • ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich von anderen Personen abwenden
  • nicht mit den Händen ins Gesicht fassen

Auch das richtige Verhalten bei Krankheitssymptomen ist wichtig. Erste Anzeichen sind Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden zudem an Durchfall. Bei einem schweren Verlauf können Atemprobleme oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.

Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem bereits Erkrankungsfälle mit dem neuartigen Coronavirus aufgetreten sind, sollten unnötige Kontakte zu weiteren Personen vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Dann sollte zunächst die Hausärztin oder der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Betroffene, die sich sicher sind, dass sie Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person hatten, wenden sich bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116117.

Ausführliche Informationen zum Coronavirus gibt es auch auf den nachfolgend genannten Internetseiten:

Arzberg, 13.03.2020

Stefan Göcking
Erster Bürgermeister